An diesem Tag unterzeichneten der preußische Finanzminister, der Minister für Volkswohlfahrt und der Justizminister die Gründungsurkunde für eine gemeinnützige Grundkreditanstalt mit Pfandbriefprivileg.
Der Preußische Landtag hatte am 20. Mai 1922 einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, der die Gründung eines im Schwerpunkt auf die Finanzierung des Klein-Wohnungsbaus ausgerichteten Spezialinstituts zum Gegenstand hatte. Nachdem auch die Satzung gebilligt worden war, konnte die neue Bank am 22. Juli 1922 ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Die junge Bank bezog im Dezember 1922 in der Berliner Schützenstraße 26 die ersten Geschäftsräume in einem kleinen Palais, das dem Staat gehörte. Wachsende Mitarbeiterzahlen zwangen einige Jahre später dazu, ein größeres Gebäude zu suchen, was sich in der Mohrenstraße 7-8 in Berlin anbot. Hier ging die Bank 1927 erstmals unter die Bauherren.
Der Start der Bank erfolgte in einer politisch schwierigen Zeit, die von innenpolitischen Wirrnissen, fehlender wirtschaftlicher Übersicht und einem sich verstärkenden Inflationsprozeß geprägt war. Da sich auf der Basis der Währung bald keine festen Werte mehr ermitteln ließen, wurden Feingold-Pfandbriefe ausgegeben.
Das erste Geschäftsjahr schloss mit einer Bilanzsumme von rund 1.200.000 Billionen Mark. Das Geschäftsjahr 1924 brachte für die Bank Umstellungen auf Goldmark und Reichsmark.
Die große Wirtschaftskrise von 1930 blieb nicht ohne Wirkung auf die junge Bank. Doch das neue Institut hatte sich zwischenzeitlich einen beachtlichen Platz in der Bankenwelt und am Rentenmarkt erworben. Es gehörte zur Gruppe der angesehenen größeren Pfandbriefbanken. Ende 1932 überschritt die Bilanzsumme der Bank 400 Millionen Reichsmark. Das Grundkapital belief sich auf rund 39 Millionen Reichsmark und befand sich fast ganz im preußischen Staatsbesitz.